Förderung von Wohneigentum: Die Eigenheimzulage

Jeder Bauherr, der sein Wohneigentum bis zum Januar 2006 erworben hat, kann von der Eigenheimzulage, einer staatlichen Subvention, profitieren. Die Förderung beträgt zwischen einem und fünf Prozent.

Der Traum vom Eigenheim bleibt häufig aus finanziellen Gründen unerfüllt. Deshalb gab es in Deutschland zwischen 1996 und 2005 die Eigenheimzulage. Dies war eine staatliche Subvention mit dem Ziel, die private Anschaffung von Wohneigentum zu unterstützen. Je nach Nutzungszeitraum variierte die Förderungssumme.

Obwohl die Zulage seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr gewährt wird, werden alle Wohnungen und Häuser, deren Kauf vor diesem Stichtag beurkundet ist, noch weiterhin gefördert. 1 Prozent beträgt die Fördersumme, wenn das Haus 2004 und 2005 angeschafft wurde. Davor galt die Regelung, dass Neubauten mit 5, Wohnungen mit 2,5 Prozent subventioniert werden. Die Förderdauer beträgt maximal acht Jahre und wird nur einmal gewährt. Das heißt, dass ein Bauherr keine Subventionierung für mehrere Objekte beantragen kann.

Darüber hinaus ist der Bezug der Zulage auch an Einkommensobergrenzen gebunden. Alleinstehende dürfen in den zwei Jahren vor Beantragung nicht mehr als 70.000 Euro verdient haben, Verheiratete zusammen nicht mehr als 140.000 Euro. Pro Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 30.000 Euro. Wichtigste Voraussetzung ist es, dass die Wohnung aussschließlich zum Eigenbedarf genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht vorgesehen. In der Praxis sieht es so aus, dass die Förderung sofort abgebrochen wird, wenn die Eigennutzung endet.

Kritiker bemängelten die soziale Unausgewogenheit der aus Steuergeldern finanzierten Zulage: Auch Menschen ohne Eigenheim müssten das Wohneigentum anderer finanzieren. Im November 2005 beschloss die Große Koaltion dann die ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage. Bundestag und Bundesrat stimmten noch im Dezember zu. Eine Besonderheit liegt in der jahrlangen Gültigkeit von Baugenehmigungen. So ist es möglich, dass ein Bauantrag erst Jahre später in die Tat umgesetzt wird, der Bauherr aber immer noch von der Eigenheimzulage profitieren kann. Diese besteht dann noch bis zum Jahr 2013, wenn die letzten gültigen Anträge und Genehmigungen auslaufen. Nach Abschaffung der Zulage gab es einen starken Rückgang der Neubauten. Laut dem Statistischen Bundesamt fielen 2007 die Zahlen um fast ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr.