Eine Betreuung kann beim Amtsgericht beantragt oder angeregt werden. Ein Betreuungsverein kann helfen, die Betreuung zu beantragen.
Eine gesundheitliche oder körperliche Behinderung kann dazu führen, dass man nicht mehr imstande ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln oder die Tätigkeiten des Bevollmächtigten zu überwachen.In einem solchen Fall kann man für sich eine rechtliche Betreuung beantragen. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass man das 18. Lebensjahr vollendet hat. Andere Personen, wie volljährige Familienangehörige, Freunde oder Bekannte können die Einrichtung einer Betreuung zwar anregen, aber nicht beantragen. Auch Krankenhäuser oder Sozialstationen dürfen eine solche Anregung einbringen. Der Antrag oder die Anregung auf Betreuung kann formlos schriftlich oder mündlich bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Amtsgerichts gestellt werden.
Für die Antragsbescheidung ist ein ärztliches Attest oder Gutachten erforderlich, gegebenenfalls wird das Gericht einen zusätzlichen Gutachter beauftragen. Sollte sich herausstellen, dass der Antrag oder die Anregung positiv beschieden werden kann, wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Betroffenen der Aufgabenkreis des Betreuers festgelegt. Der Betreuer wird nämlich nur für erforderliche Aufgaben bestellt. Der Betreuer hat aber sämtliche Tätigkeiten mit dem Betroffenen abzustimmen und die jeweiligen Wünsche zu berücksichtigen. Diese Wünsche werden jedoch nur berücksichtigt, wenn sie sinnvoll und deren Erfüllung dem Betreuer zuzumuten sind. Die betreute Person wird also durch die Bestellung eines Betreuers keineswegs entmündigt. Sie ist nämlich weiterhin geschäftsfähig und für sich selbst verantwortlich. Wünscht die betroffene Person dagegen keinen Betreuer, darf das Gericht trotz einer Anregung grundsätzlich keinen Betreuer bestellen, es sei denn, dass die Bildung eines freien Willens nicht mehr oder nur noch teilweise möglich ist. In einem solchen Fall darf das Gericht auch gegen den Wunsch der betroffenen Person einen Betreuer bestellen. Oft ist es möglich, den Betreuer vor der Bestellung kennenzulernen, so fällt die Entscheidung des Betroffenen unter Umständen leichter. Ein Betreuungsverein kann hierbei beratend zur Seite stehen und dem Betroffenen helfen, eine Betreuung zu finden.