Eine nicht genutzte Wohnung zu vermieten ist nahe liegend, bringt aber auch viel Aufwand mit sich, da erst Mieter gefunden werden müssen. Außerdem ist es wichtig, sich über die rechtlichen Regelungen zu informieren.
Je nach Lage und Zustand der Wohnung sollte man für die Suche nach einem geeigneten Mieter mehrere Wochen einkalkulieren, vor allem, wenn das Haus bereits etwas älter ist oder sich in einem eher wenig begehrten Wohngebiet befindet. Wer die Besichtigungstermine nicht selbst organisieren möchte, kann sich an einen Makler wenden, der Interessenten durch die Wohnung führt, nach vereinbarten Kriterien eine Vorauswahl trifft und die Kontaktdaten der infrage kommenden Personen aufnimmt. Dieser Service ist für Vermieter in der Regel kostenlos, da die Maklercourtage vom Mieter zu zahlen ist. Allerdings ist es manchen unangenehm, wenn fremde Menschen in ihrer Abwesenheit die Wohnung betreten, sodass sie die Besichtigungen lieber selbst übernehmen.
Die gesetzlichen Regelungen für Vermietungen von Wohnungen haben sich in den vergangenen Jahren mehrfach verändert, weshalb man eventuell vorhandene Vertragsvordrucke auf ihre Aktualität hin prüfen sollte. Ältere Versionen enthalten häufig Klauseln, die nicht mehr dem aktuellen Mietrecht entsprechen und daher nicht mehr gültig sind, selbst wenn sie von beiden Parteien unterschrieben werden. So gelten für Mieter beispielsweise schon seit einiger Zeit keine gestaffelten Kündigungsfristen mehr, sie können den Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen, für Vermieter bleibt die Staffelung aber nach wie vor erhalten. Die Haltung von Kleintieren ist generell gestattet, anderslautende Formulierungen im Mietvertrag sind unwirksam, Hunde und Katzen darf der Vermieter aber verbieten. Renovierungen darf man vom Mieter zwar einfordern, feste zeitliche Abstände sind allerdings nicht zulässig, da Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt werden müssen, wenn sie nicht tatsächlich notwendig sind. Eine Ausnahme stellt hierbei die Renovierungspflicht beim Auszug dar, an die sich der Mieter zu halten hat, sofern sie vertraglich vereinbart wurde.